AU-Bescheinigung ab 20.04.20 telefonisch nicht mehr möglich
17.04.2020
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen wegen einer Krankschreibung ab Montag wieder in die Arztpraxis kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute gegen die Stimmen der Ärzteschaft die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert. (Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45751.php)